Die historische Handdruckspritze der Wehrendorfer Feuerwehr

Auszug aus der Dorfchronik: “925 Jahre Wehrendorf”:

In Aufzeichnungen und Chroniken aus der Vergangenheit wird immer wieder über Brände und Brandkatastrophen berichtet, die einzelne Häuser und auch ganze Ortsteile, Gemeinden und Städte in Friedens- und Kriegszeiten in Schutt und Asche legten und den Betroffenen oftmals Not und Elend brachten. Brandschutz und Hilfe waren schon immer eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Einzelne konnte und kann auch heute sein Hab und Gut und sein Leben allein vor den Flammen nicht schützen und retten…


Zur Brandbekämpfung waren alle Einwohner verpflichtet, d.h. sie mussten mit Löscheimern und Einreißhaken zur Brandstelle eilen und dort ihre Hilfe bei den Löscharbeiten anbieten. Bei Verweigerung drohte ein Bußgeld. Mit der Anschaffung einer Handdruckspritze für Wehrendorf im Jahr 1885 war die Berufung einer Bedienungsmannschaft verbunden, vergleichbar einer Pflichtfeuerwehr…


Die Verpflichtung der Einwohner, sich an der Brandbekämpfung zu beteiligen, blieb bestehen. Gespanninhaber hatten sich bei Alarm zum Spritzenhaus zu begeben und die Spritze zu fahren. Es war verdienstvoll, als erstes Gespann beim Spritzenhaus zu sein. Einem Bericht des Wehrendorfer Gemeindevorstandes vom 12.12.1895 ist zu entnehmen, dass die Spritzenmannschaft ihr Amt freiwillig wieder übernimmt und als Vergütung der Spritzenmeister 18,– Mark, die Rohrführer je 4,– Mark und die Mannschaften je 3,– Mark jährlich aus der Samtgemeindekasse erhalten.
„Als Abzeichen tragen die Männer einen Helm, weitere Kleidung wird nicht geliefert.“

Die Wehrendorfer Spritzenmannschaft kam auch wiederholt auswärts zum Einsatz und erhielt dafür die ausgesetzten Prämien, so am 24.5.1891 als die Wehrendorfer als erste auswärtige Wehr bei dem Wohnhausbrand Lübker in Bohmte erschienen und dafür eine Prämie von 6,– Mark für die Spritze und 5,– Mark Fuhrkosten von der Gemeinde bekamen. Am 28.8.1895 fuhr die Wehrendorfer Spritze wieder nach Bohmte, nachdem der Spritzenmeister eine „große Dampfsäule über Bohmte aufsteigen sah“.


Die Freiwillige Feuerwehr 1902


Aus dem Bericht des Gemeindevorstehers Eilert an den Königlichen Kreisausschuss in Wittlage wegen der von Bohmte verweigerten Prämie: „Meine Pferde standen eben auf dem Hofe und der Knecht wollte zum Acker. Wir zogen so schnell wie möglich zum Spritzenhaus und im schnellen Trabe war ich mit der Spritze in Bohmte. Ich fuhr noch in Bohmte an der Bohmter Spritze vorbei und war somit der erste an der Brandstätte, sogar noch eher als die eigene Ortsspritze.“ Durch Funkenflug aus der Lokomotive eines Eisenbahnzuges war ein Waldbrand entstanden. Der Bohmter Bürgermeister lehnte die Zahlung der Prämie auf Grund einer Entscheidung des Regierungspräsidenten und des Königlichen Landratsamtes in Wittlage ab, nach der bei Waldbränden keine Prämien zu zahlen waren, und die Feuerordnung sich auf Gebäudebrände beschränkte. Auf seine Beschwerde an den Kgl. Kreisausschuss hat die Samtgemeinde Essen auf Anweisung des Landrates die Fuhrprämie dann doch gezahlt.

Heinrich Rohling